Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studienbeginn im Masterstudiengang Soziologie an der LMU München ist nur zum jeweiligen Wintersemester möglich. Um einen Studienplatz zu erhalten, müssen Sie fristgerecht für das Eignungsverfahren bewerben, erfolgreich an diesem teilnehmen und sich anschließend immatrikulieren.

© Asja Schubert

Voraussetzung für die Immatrikulation in den Masterstudiengang Soziologie ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung sowie ein abgeschlossenes erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium (mindestens ein Bachelorabschluss). Außerdem ist die erfolgreiche Teilnahme am Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Soziologie nötig.

Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation in den Studiengang Soziologie zentral über die Studentenkanzlei erfolgt. Alle Informationen zur Immatrikulation an der LMU und in den Studiengang Soziologie finden Sie auf der Zentralseite der LMU.

Eignungsverfahren

Beim Masterstudiengang Soziologie handelt es sich um einen konsekutiven Studiengang, dessen Lehrinhalte auf dem Wissen aufbauen, welches in einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium (B.A.) in Soziologie erworben wurde. Dennoch gilt ein „offener“ Zugang für Bachelor- und Masterabsolventinnen aller Disziplinen. Die individuelle Studierfähigkeit wird in einem Eignungsverfahren vor der Zulassung geprüft.

Der Zweck des Eignungsverfahrens besteht in der Feststellung, ob neben den mit dem Erwerb des ersten Abschlusses nachgewiesenen Kenntnissen die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen im Masterstudiengang Soziologie vorhanden ist.

Die Teilnahme am Verfahren ist für alle Bewerberinnen und Bewerber verpflichtend. Das Ergebnis hat eine direkte Auswirkung auf den Zugang zum Studium. Mehr zum Eignungsverfahren können Sie in der Satzung (PDF, 26 KB) nachlesen.

Die Bewerbung für das Eignungsverfahren für die Immatrikulation zum jeweils folgenden Wintersemester muss bis zum 15. Juli eingereicht sein.

Die Bewerbung ist über das Online-Portal für das jeweils kommende Wintersemester zwischen dem 01. April und dem 15. Juli einzureichen (Ausschlussfrist). Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit der Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
  • Abschlusszeugnis aus dem Erststudium (Bachelorzeugnis inklusive Transcript of Records) mit den Details aller Ihrer Prüfungsergebnisse („Transcript of Records“) und der offiziellen Durchschnittsnote.
  • Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht über das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums verfügen, fügen Sie bitte ein aktuelles Transcript of Records mit dem Stempel und der Unterschrift des zuständigen Prüfungsamtes und der Durchschnittsnote Ihres bisherigen Studiums bei. Das Transcript of Records muss den Leistungsstand des mind. fünften Fachsemesters von Haupt- und ggf. Nebenfach (höhere FS-Anzahl ist kein Problem) ausweisen, aus dem hervorgeht, dass die Qualifikation für einen Masterstudiengang demnächst erreicht wird.
  • Für LMU Studierende, die noch kein Abschlusszeugnis haben: Beantragen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt ein Transcript of Records (Kontoauszug zur LMU-Masterbewerbung) für die Masterbewerbung. Ein Notenspiegel aus LSF ist nicht ausreichend. Für Studierende, die vom PAGS betreut werden, gelangen Sie hier zum Antrag auf Ausstellung eines Kontoauszuges.
  • Internationale Bewerber*innen: Abschlusszeugnis sowie alle Transcripts of Records in der Landessprache mit amtlich beglaubigter Übersetzung. Nicht übersetzt werden müssen Zeugnisse in englischer Sprache.

Bewerbungen per E-Mail sind nicht möglich.

Es kann keine Bestätigung über den Eingang der Bewerbung gegeben werden (weder per Telefon noch per E-Mail). Sie erhalten eine Bestätigungsmail nach Ausfüllen der Online-Bewerbung, bitte bewahren Sie diese als Bestätigung auf.

Alle Bewerberinnen und Bewerber mit fristgerechter und vollständiger Bewerbung erhalten per Mail eine Einladung zur schriftlichen Eignungsprüfung.

Uhrzeit und Ort erhalten Sie mit der persönlichen Einladung zum Eignungstest.

Bei Bewilligung eines Antrags auf einen Ersatztermin erfolgt eine separate Einladung.

Informationen zu Aufbau und Ablauf des Eignungsverfahrens sowie Tipps und Literatur zur Vorbereitung finden Sie im Informationsblatt. (PDF, 296 KB)

Bewerberinnen und Bewerber, die in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) am Termin zum Eignungsverfahren nicht teilnehmen können/konnten, können unter Vorlage eines entsprechenden Attests bzw. Nachweises, der die Nichtteilnahme am festgesetzten Termin bestätigt, einen Antrag auf einen Ersatztermin stellen.

Der Ersatztermin wird vom Institut für Soziologie festgelegt. Es gibt nur einen Ersatztermin.

Wenn Sie bereits zum Bewerbungszeitpunkt wissen, dass Sie nicht am Eignungstest teilnehmen können, geben Sie dies bitte in Ihrer Bewerbung an und laden Sie die geforderten Dokumente hoch.

Tritt der Verhinderungsgrund erst nach dem Abschicken Ihrer Bewerbung bzw. kurzfristig ein, ist der Antrag bis spätestens zum festgesetzten Termin des Eignungsverfahrens als PDF-Datei an die Studiengangskoordination zu richten.

Der Antrag muss enthalten:

  • Eine angemessene Begründung für die Nicht-Teilnahme (z.B. Attest)
  • Ihre Kontaktadresse (E-Mail, Postadresse)

Das Ergebnis des Eignungsverfahrens wird Ihnen innerhalb von vier Wochen mitgeteilt.

Internationale Studierende

Internationale Studierende müssen sich zusätzlich beim International Office der LMU bewerben.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Masterstudiengang Soziologie nur auf Deutsch studieren können. Für diesen Studiengang sind daher überdurchschnittlich gute Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau C1 ist verpflichtend, besser ist C2) unabdingbare Voraussetzung.

Weitere Informationen für das Studium an der LMU München finden Sie auch im Leitfaden für die Bewerbung zum Masterstudium für internationale Bewerbende und außerdem im International Student Guide.

Gute Englischkenntnisse sind ebenfalls Voraussetzung, da auch englischsprachige Veranstaltungen angeboten werden und ein Großteil der Literatur auf Englisch verfasst ist.

Beachten Sie bitte zusätzlich, dass Sie zum schriftlichen Eignungsverfahren persönlich erscheinen müssen. Bitte planen Sie dies für eventuell benötigte Visumsanträge ein.