Bewerberinnen und Bewerber, die in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) am Termin zum Eignungsverfahren nicht teilnehmen können/konnten, können unter Vorlage eines entsprechenden Attests bzw. Nachweises, der die Nichtteilnahme am festgesetzten Termin bestätigt, einen Antrag auf einen Ersatztermin stellen.
Der Ersatztermin wird vom Institut für Soziologie festgelegt. Es gibt nur einen Ersatztermin.
Wenn Sie bereits zum Bewerbungszeitpunkt wissen, dass Sie nicht am Eignungstest teilnehmen können, geben Sie dies bitte in Ihrer Bewerbung an und laden Sie die geforderten Dokumente hoch.
Tritt der Verhinderungsgrund erst nach dem Abschicken Ihrer Bewerbung bzw. kurzfristig ein, ist der Antrag bis spätestens zum festgesetzten Termin des Eignungsverfahrens als PDF-Datei an die Studiengangskoordination zu richten.
Der Antrag muss enthalten:
- Eine angemessene Begründung für die Nicht-Teilnahme (z.B. Attest)
- Ihre Kontaktadresse (E-Mail, Postadresse)